Hinweise zur Betterieentsorgung

 Pflichten und Informationen zur Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Energiesparlampen 

  • Gemäß § 10 ElektroG müssen Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) getrennten Entsorgung zuführen. Batterien und Akkus sind vorher dem Gerät zu entnehmen. 
  • Gemäß §§ 16, 17 ElektroG sind die Hersteller oder Verkäufer verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht wurden, kostenlos zurückzunehmen. Dies betrifft Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern in haushaltsüblichen Mengen. Größere Altgeräte müssen nach § 17 ElektroG nur dann zurück genommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit ähnlicher Funktion erworben wird. Bitte besuchen Sie den folgenden Link, um Sammelstellen in Ihrer Nähe zu finden. 
  • Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. Üblicherweise befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe usw. (§ 13 ElektroG) Altbatterien, Altakkumulatoren und Leuchtmittel, welche nicht fest in einem Gerät verbaut sind, sind vor der Rückgabe aus diesem zu entfernen.
  • Gemäß § 18 ElektroG ist der Besitzer für das Löschen von personenbezogenen Daten selbst verantwortlich. 
  • Gemäß § 18 ElektroG erkennt man am folgenden Symbol, dass dieses Elektro- oder Elektronikgerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf:

Elektrogesetz_nicht_Hausmull-Elektroalarm24

 

Im Gegensatz zu herkömmlichen Glühlampen dürfen Leuchtstofflampen nicht im Hausmüll oder Glascontainer entsorgt werden. Spezielle Sammelstellen hierzu finden hier.

  • Jeder Verbraucher ist nach dem deutschen Batteriegesetz gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien bzw. Akkumulatoren verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Alternativ ist gemäß § 9 BattG auch die Abgabe bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde möglich. Schwermetallhaltige Batterien und Akkus sind, wenn sie Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg) enthalten, mit dem chemischen Symbol des entsprechenden Schwermetalls gekennzeichnet:

Elektrogesetz_Cadmium-Cd-_Blei-Pb-_Quecksilber-Hg-Elektroalarm24

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

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